Compliance

Rechnungen digitalisieren: GoBD-konform scannen & archivieren

Rechnungen digitalisieren nach GoBD: Ersetzendes Scannen, PDF/A, 8-Jahres-Frist nach BEG IV, Verfahrensdokumentation und Praxis-Workflow.

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DigitalisierungRechnungenGoBDScannenArchivierung

Die Digitalisierung von Papierrechnungen ist für viele Kanzleien der erste Schritt in die digitale Buchhaltung. Doch dabei gibt es zahlreiche rechtliche und technische Anforderungen zu beachten – vom ersetzenden Scannen über die richtige Auflösung bis zur Aufbewahrungsfrist.

Rechtlicher Rahmen

Die relevanten Rechtsgrundlagen:

  • § 147 AO: Aufbewahrungspflichten
  • § 257 HGB: Aufbewahrung von Handelsbriefen und Buchungsbelegen
  • § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungen
  • GoBD 28.11.2019 i.d.F. 14.07.2025: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • BStBK/DStV Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen v2.0

Ersetzendes Scannen nach GoBD

Das ersetzende Scannen (GoBD Rn. 136 ff.) erlaubt es, Papierbelege nach dem Scannen zu vernichten – unter drei Voraussetzungen:

1. Organisatorische Anweisung

Eine schriftliche Arbeitsanweisung definiert:

  • Wer scannt (Zuständigkeit)
  • Wann gescannt wird (Zeitpunkt nach Eingang)
  • Wie gescannt wird (Parameter, Qualitätskontrolle)
  • Was mit dem Original geschieht

2. Verfahrensdokumentation

Die umfassendste Anforderung. Die Verfahrensdokumentation muss 14 Abschnitte umfassen:

  1. Allgemeine Beschreibung des Verfahrens
  2. Anwenderdokumentation
  3. Technische Systemdokumentation
  4. Betriebsdokumentation
  5. Scan-Parameter (Auflösung, Farbe, Format)
  6. Qualitätskontrolle (Sichtkontrolle nach Scan)
  7. Unveränderbarkeit des Scan-Ergebnisses
  8. Internes Kontrollsystem (IKS)
  9. Datensicherung und Backup
  10. Berechtigungskonzept
  11. Schulung der Mitarbeitenden
  12. Regelung zur Vernichtung der Originale
  13. Change-Management bei Prozessänderungen
  14. Aufbewahrung der Verfahrensdokumentation selbst

3. Internes Kontrollsystem (IKS)

Stichprobenhafte Qualitätsprüfung: Ist das Scan-Ergebnis lesbar, vollständig und dem Original treu?

Technische Standards

Auflösung

  • Minimum: 200 dpi
  • Standard: 300 dpi (empfohlen)
  • Farbbelege: Farbscan bei beweiserheblichen Farbelementen (z. B. Stempelfarben, farbige Markierungen)

Dateiformat

  • PDF/A-1: Basisformat, ausreichend für einfache Belege
  • PDF/A-2: Erweiterte Features (Transparenz, JPEG2000)
  • PDF/A-3: Für ZUGFeRD (Anhänge einbetten)
  • TIFF: Alternative, selten genutzt

OCR-Ergebnisse

Gemäß GoBD 2025 (Rn. 130) müssen extrahierte und verifizierte OCR-Daten gemeinsam mit dem Belegbild aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfristen ab 1.1.2025 (BEG IV)

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat die Fristen angepasst:

DokumentartFristRechtsgrundlage
Buchungsbelege8 Jahre (vorher 10)§ 147 Abs. 3 AO
Handelsbücher, Jahresabschlüsse10 Jahre§ 257 Abs. 4 HGB
Rechnungen (umsatzsteuerlich)8 Jahre§ 14b UStG
Handelsbriefe6 Jahre§ 257 Abs. 4 HGB

Originale, die weiter aufbewahrt werden müssen

Trotz ersetzendem Scannen dürfen folgende Originale nicht vernichtet werden:

  • Zolldokumente
  • Notarielle Urkunden
  • Wertpapiere
  • Handschriftlich unterschriebene Verträge
  • Belege mit farblichen Vermerken, die nicht vollständig digital übernehmbar sind
  • Eröffnungsbilanzen mit Original-Unterschrift

Praxis-Workflow: Vom Papier zur Buchung

1. Posteingang → Sichtprüfung
2. Scan (300 dpi, Farbe wenn nötig, PDF/A)
3. OCR-Erkennung → Indexierung
4. Qualitätskontrolle (Sichtkontrolle)
5. Freigabe durch befugte Person
6. Archivierung im GoBD-konformen System
7. Buchung (manuell oder KI-gestützt)
8. Zwischenarchivierung der Originale (empfohlen: 6 Monate)
9. Vernichtung nach DIN 66399 (Sicherheitsstufe P-3 für Standard-Belege)

Zusammenspiel mit E-Rechnungen

Wichtig: Bei E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) ist das XML-Original aufbewahrungspflichtig. Ein reines PDF-Rendering der E-Rechnung genügt nicht. Hybride ZUGFeRD-Dateien enthalten sowohl PDF als auch XML – der XML-Teil ist das aufbewahrungspflichtige Original (GoBD Rn. 131).

Häufige Prüfungs-Fallstricke

FallstrickRisiko
Fehlende VerfahrensdokumentationVerwerfung des Scan-Verfahrens durch Prüfer
Falscher Farbmodus (SW statt Farbe)Beweiserhebliche Informationen gehen verloren
E-Rechnung nur als PDF archiviertVerstoß gegen GoBD Rn. 131
Zu frühe Vernichtung der OriginaleVor Ablauf der empfohlenen Wartefrist
Unklare ZuständigkeitenWer hat gescannt? Wann? Wer hat freigegeben?
Kein Change-ManagementProzessänderungen nicht dokumentiert

Tools für die digitale Belegarchivierung

ToolTypGoBD-konform
DATEV Scan-ModuleKanzlei-StandardJa
KlaroFlowKI-Vorsystem + ArchivJa
ELO/d.velop DMSEnterprise DMSJa
EigenentwicklungIndividuellPrüfung erforderlich

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Fazit

Rechnungen digitalisieren ist mehr als Scannen. Es erfordert eine Verfahrensdokumentation, technische Standards und ein internes Kontrollsystem. Wer diese Grundlagen richtig legt, schafft die Basis für eine effiziente, prüfungssichere digitale Buchhaltung – und kann Papierbelege rechtssicher vernichten.


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Quellen: BMF 14.07.2025; BEG IV 29.10.2024; BStBK/DStV Muster-VD v2.0; BSI TR-03138 (RESISCAN).