Seit dem 1.1.2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei annehmen können. Die BMF-Verwaltungsauffassung (Schreiben 15.10.2024) erkennt drei Empfangswege an:
- E-Mail (häufigster Weg) – reicht als Mindeststandard, muss aber revisionssicher archiviert werden
- Portal/EDI-Schnittstellen (z. B. Peppol, Leitweg-ID bei B2G)
- Gemeinsamer Cloud-Speicher nach Absprache
Für die meisten KMU-Mandanten ist E-Mail der pragmatischste Einstieg. Für Kanzleien mit vielen Mandanten empfiehlt sich allerdings ein strukturierterer Ansatz.
5-Schritte-Einrichtung für den E-Rechnungsempfang
Schritt 1: Zentrale Eingangsadresse einrichten
Richten Sie ein dediziertes Sammelpostfach ein, z. B. rechnungen@firma.de. Dieses Postfach sollte:
- Separat vom persönlichen E-Mail-Verkehr betrieben werden
- Automatisch Anhänge (XML, PDF/A-3) an das Erfassungssystem übergeben
- Zugangsbeschränkt sein (nur berechtigte Mitarbeitende)
- Regelmäßig auf unbearbeitete Eingänge geprüft werden
Schritt 2: Automatische Weiterleitung und Filterung
Konfigurieren Sie Regeln, die eingehende Rechnungen automatisch erkennen und weiterleiten:
- XML-Anhänge (.xml) → XRechnung-Verarbeitung
- PDF-Anhänge mit eingebettetem XML → ZUGFeRD-Verarbeitung
- Reine PDF-Anhänge → manuelle Prüfung (in der Übergangszeit weiterhin zulässig)
Schritt 3: Format- und Syntax-Validierung
Jede eingehende E-Rechnung muss validiert werden:
- XRechnung-Viewer (KoSIT): Prüft XRechnungen gegen das offizielle Schema
- ZUGFeRD-Validator: Validiert das eingebettete XML auf EN-16931-Konformität
- Schema-Check: Stellt sicher, dass alle Pflichtfelder nach § 14 UStG vorhanden sind
Schritt 4: GoBD-konforme Archivierung
Die Archivierung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- XML-Original unveränderbar speichern – Write-Once-Speicher
- Vollständige Metadaten – Eingangsdatum, Absender, Belegnummer
- Revisionssichere Protokollierung – Jeder Zugriff wird dokumentiert
- OCR-Ergebnisse mitarchivieren – gemäß GoBD 2025 (Rn. 130)
Schritt 5: Integration in DATEV
Die finalen Daten werden über den Belegbilderservice oder Rechnungsdatenservice an DATEV übergeben. Der typische Pfad:
E-Rechnung → Validierung → KI-Erfassung → Belegbilderservice → DUO → DATEV Rechnungswesen
Praktische Fallstricke im Tagesgeschäft
E-Mails ohne XML-Anhang
E-Mails mit reinem PDF-Anhang (ohne eingebettetes XML) sind in der Übergangszeit bis 31.12.2026 weiterhin zulässig, aber keine E-Rechnungen im Rechtssinne. Sie erfordern nach wie vor OCR-basierte Erfassung.
Signatur- und Validierungsfehler
Manche Aussteller exportieren E-Rechnungen mit fehlerhaften UTF-8-Zeichen oder ungültigen Schema-Referenzen. Ihre Validierungslösung muss solche Fälle erkennen und zur manuellen Prüfung weiterleiten.
Peppol-Access Point
Der Peppol-Kanal ist nur für Unternehmen mit hohem EDI-Aufkommen sinnvoll. Für die meisten SME-Mandanten ist E-Mail als Empfangskanal ausreichend.
XML-Visualisierung
Die XML-Datei einer XRechnung ist menschlich schwer lesbar. Moderne Tools rendern eine HTML- oder PDF-Vorschau aus dem XML. Wichtig: Diese Darstellung ersetzt nicht das aufzubewahrende XML-Original.
Empfangsinfrastruktur für Kanzleien mit vielen Mandanten
Für Kanzleien, die E-Rechnungen stellvertretend für ihre Mandanten empfangen, empfiehlt sich:
- Mandantenspezifische Postfächer oder Ordnerstrukturen
- Automatische Mandantenzuordnung anhand der Empfängeradresse oder Steuernummer
- Zentrale Validierung mit mandantenübergreifender Fehlerprotokollierung
- Batch-Verarbeitung für die effiziente Abarbeitung mehrerer Mandanten
Checkliste: E-Rechnungsempfang einrichten
- Zentrales Postfach eingerichtet (z. B. rechnungen@firma.de)
- Automatische Weiterleitung an Erfassungssystem konfiguriert
- Validierungstool für XRechnung und ZUGFeRD eingesetzt
- GoBD-konformes Archiv mit Write-Once-Speicher aktiv
- DATEV-Integration über Belegbilderservice eingerichtet
- Mandanten über die Empfangsadresse informiert
- Verfahrensdokumentation erstellt und versioniert
Weiterführende Artikel
- E-Rechnungspflicht 2025: Was Unternehmen und Kanzleien jetzt tun müssen
- XRechnung vs. ZUGFeRD: Das richtige E-Rechnungs-Format wählen
- GoBD 2025: Die zweite Änderung und was sie für die Praxis bedeutet
- Belegerfassung automatisieren: Von OCR zu KI-Erkennung
- Vorsteuerabzug bei Rechnungen: Häufige Fehler und wie KI sie verhindert
Fazit
Der E-Rechnungsempfang ist der erste Schritt in die digitale Buchhaltung. Mit einem zentralen Postfach, automatischer Validierung und GoBD-konformer Archivierung schaffen Sie die Grundlage für einen effizienten, rechtssicheren Workflow – für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten.
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Quellen: BMF 15.10.2024; § 14 UStG; KoSIT; FeRD; DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1024114.