E-Rechnung

E-Rechnung empfangen: Technische Einrichtung Schritt für Schritt

E-Rechnung empfangen ab 2025: Empfangskanäle, Validierung, Archivierung und Integration in DATEV. Praxisleitfaden für Kanzleien und Unternehmen.

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E-RechnungEmpfangValidierungArchivierungDATEV

Seit dem 1.1.2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei annehmen können. Die BMF-Verwaltungsauffassung (Schreiben 15.10.2024) erkennt drei Empfangswege an:

  1. E-Mail (häufigster Weg) – reicht als Mindeststandard, muss aber revisionssicher archiviert werden
  2. Portal/EDI-Schnittstellen (z. B. Peppol, Leitweg-ID bei B2G)
  3. Gemeinsamer Cloud-Speicher nach Absprache

Für die meisten KMU-Mandanten ist E-Mail der pragmatischste Einstieg. Für Kanzleien mit vielen Mandanten empfiehlt sich allerdings ein strukturierterer Ansatz.

5-Schritte-Einrichtung für den E-Rechnungsempfang

Schritt 1: Zentrale Eingangsadresse einrichten

Richten Sie ein dediziertes Sammelpostfach ein, z. B. rechnungen@firma.de. Dieses Postfach sollte:

  • Separat vom persönlichen E-Mail-Verkehr betrieben werden
  • Automatisch Anhänge (XML, PDF/A-3) an das Erfassungssystem übergeben
  • Zugangsbeschränkt sein (nur berechtigte Mitarbeitende)
  • Regelmäßig auf unbearbeitete Eingänge geprüft werden

Schritt 2: Automatische Weiterleitung und Filterung

Konfigurieren Sie Regeln, die eingehende Rechnungen automatisch erkennen und weiterleiten:

  • XML-Anhänge (.xml) → XRechnung-Verarbeitung
  • PDF-Anhänge mit eingebettetem XML → ZUGFeRD-Verarbeitung
  • Reine PDF-Anhänge → manuelle Prüfung (in der Übergangszeit weiterhin zulässig)

Schritt 3: Format- und Syntax-Validierung

Jede eingehende E-Rechnung muss validiert werden:

  • XRechnung-Viewer (KoSIT): Prüft XRechnungen gegen das offizielle Schema
  • ZUGFeRD-Validator: Validiert das eingebettete XML auf EN-16931-Konformität
  • Schema-Check: Stellt sicher, dass alle Pflichtfelder nach § 14 UStG vorhanden sind

Schritt 4: GoBD-konforme Archivierung

Die Archivierung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • XML-Original unveränderbar speichern – Write-Once-Speicher
  • Vollständige Metadaten – Eingangsdatum, Absender, Belegnummer
  • Revisionssichere Protokollierung – Jeder Zugriff wird dokumentiert
  • OCR-Ergebnisse mitarchivieren – gemäß GoBD 2025 (Rn. 130)

Schritt 5: Integration in DATEV

Die finalen Daten werden über den Belegbilderservice oder Rechnungsdatenservice an DATEV übergeben. Der typische Pfad:

E-Rechnung → Validierung → KI-Erfassung → Belegbilderservice → DUO → DATEV Rechnungswesen

Praktische Fallstricke im Tagesgeschäft

E-Mails ohne XML-Anhang

E-Mails mit reinem PDF-Anhang (ohne eingebettetes XML) sind in der Übergangszeit bis 31.12.2026 weiterhin zulässig, aber keine E-Rechnungen im Rechtssinne. Sie erfordern nach wie vor OCR-basierte Erfassung.

Signatur- und Validierungsfehler

Manche Aussteller exportieren E-Rechnungen mit fehlerhaften UTF-8-Zeichen oder ungültigen Schema-Referenzen. Ihre Validierungslösung muss solche Fälle erkennen und zur manuellen Prüfung weiterleiten.

Peppol-Access Point

Der Peppol-Kanal ist nur für Unternehmen mit hohem EDI-Aufkommen sinnvoll. Für die meisten SME-Mandanten ist E-Mail als Empfangskanal ausreichend.

XML-Visualisierung

Die XML-Datei einer XRechnung ist menschlich schwer lesbar. Moderne Tools rendern eine HTML- oder PDF-Vorschau aus dem XML. Wichtig: Diese Darstellung ersetzt nicht das aufzubewahrende XML-Original.

Empfangsinfrastruktur für Kanzleien mit vielen Mandanten

Für Kanzleien, die E-Rechnungen stellvertretend für ihre Mandanten empfangen, empfiehlt sich:

  1. Mandantenspezifische Postfächer oder Ordnerstrukturen
  2. Automatische Mandantenzuordnung anhand der Empfängeradresse oder Steuernummer
  3. Zentrale Validierung mit mandantenübergreifender Fehlerprotokollierung
  4. Batch-Verarbeitung für die effiziente Abarbeitung mehrerer Mandanten

Checkliste: E-Rechnungsempfang einrichten

  • Zentrales Postfach eingerichtet (z. B. rechnungen@firma.de)
  • Automatische Weiterleitung an Erfassungssystem konfiguriert
  • Validierungstool für XRechnung und ZUGFeRD eingesetzt
  • GoBD-konformes Archiv mit Write-Once-Speicher aktiv
  • DATEV-Integration über Belegbilderservice eingerichtet
  • Mandanten über die Empfangsadresse informiert
  • Verfahrensdokumentation erstellt und versioniert

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Fazit

Der E-Rechnungsempfang ist der erste Schritt in die digitale Buchhaltung. Mit einem zentralen Postfach, automatischer Validierung und GoBD-konformer Archivierung schaffen Sie die Grundlage für einen effizienten, rechtssicheren Workflow – für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten.


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Quellen: BMF 15.10.2024; § 14 UStG; KoSIT; FeRD; DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1024114.